Digitales Erbe; Webdienste im Todesfall: Diese Tipps sollten Sie beachten

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Digitales Erbe; Webdienste im Todesfall: Diese Tipps sollten Sie beachten

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Veröffentlicht von Multimediacom in Sicherheit · 23 Juli 2018
Tags: DigitalesErbe
Digitales Erbe

Mit dem eigenen Nachlass beschäftigen sich die meisten nur ungern. Doch das Auseinandersetzen mit dem eigenen Tod und den Folgen ist gerade beim digitalen Erbe alternativlos, wenn man seinen Angehörigen Probleme ersparen möchte.

Ohne Kontoinformationen oder Zugangsdaten kann es für die Angehörigen schwer bis unmöglich werden, Zugriff auf Internetdienste zu bekommen. Aktuelles Beispiel ist im Moment ein Fall des deutschen Bundesgerichtshofs: Am vergangenen Donnerstag entschied der besagte BGH bezüglich des gesperrten Nutzerkontos eines toten Mädchens. Die Eltern kämpften seit Jahren um den Zugang zu dem Account ihrer verstorbenen Tochter.

Doch wie sorgt man digital richtig vor? Diese Tipps helfen:

Papierform: Beim digitalen Erbe ist es zunächst wichtig, alle Internetkonten sowie Zugänge zu erfassen und für Angehörige zu hinterlegen. Das geht zum Beispiel ganz klassisch auf Papier. Man schreibt einfach alle Konten mit Benutzernamen und Passwörtern auf, verwahrt die Liste in einem Couvert an einem sicheren Ort und aktualisiert die Liste regelmässig.

Passwortmanager: Es geht aber auch ein bisschen moderner, zum Beispiel mit Passwortmanagern. Die Programme speichern beliebig viele Zugangsdaten zentral und verschlüsselt. Man muss sich nur noch ein Passwort merken, das sogenannte Masterpasswort. Der kostenlose und freie Passwortmanager KeePass etwa läuft auch ohne Installation, sodass man ihn auf einem USB-Stick nutzen oder eine Kopie auf einem Speicherstick hinterlegen kann. In diesem Fall müssen dann Speicherstick und Masterpasswort hinterlegt werden. Auch hier sind regelmässige Aktualisierungen wichtig

Vertrauensperson: Beim digitalen Nachlass stellt sich die Frage, wer dann für die Liste oder den USB-Speicherstick und das Masterpasswort zuständig ist. Unabdingbar in diesem Zusammenhang ist es, schon zu Lebzeiten eine Vertrauensperson zu benennen, die sich nach dem Tod um die Rechte und Pflichten aus Verträgen mit Internetdiensten kümmert. Ein Musterformular für eine entsprechende Vollmacht gibt es zum Beispiel hier. Ganz wichtig: Die Vollmacht muss handschriftlich verfasst, mit Datum versehen, unterschrieben und mit dem Hinweis versehen sein, dass sie über den Tod hinaus gilt

Anweisungen festhalten: Ob die Vertrauensperson mit den Daten machen kann, was sie will, hängt davon ab, was man zu Lebzeiten festgelegt hat. Die Verbraucherschützer raten, etwa gleich in der Liste mit den gesammelten Accounts zu vermerken, was die Vertrauensperson genau mit den diversen Konten, Daten oder auch Fotos im Netz nach dem Ableben tun soll – sie etwa löschen oder auch Profile in den Gedenkzustand versetzen, wie es zum Beispiel bei Facebook möglich ist. Wer sich für einen Passwortmanager entschieden hat, gibt solche Anweisungen am besten direkt in der Vollmacht

Daten auf Geräten: Teil der Vollmacht oder der Liste sollte ebenfalls sein, was mit Daten auf den eigenen Geräten geschieht. Man legt also am besten fest, was mit Rechner, Smartphone, Tablet und Co. sowie den darauf gespeicherten Daten passieren soll

     
Dienstleister: Inzwischen gibt es zwar auch Dienstleister, die digitale Nachlässe kommerziell verwalten. Von solchen Unternehmen raten die Verbraucherschützer aber eher ab. Ihre Sicherheit und damit die Vertrauenswürdigkeit lasse sich nur schwer beurteilen. In keinem Fall sollte man einem Unternehmen Passwörter anvertrauen. Solche Anbieter sind beispielsweise Digitales Vermächtnis oder SecureSafe






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