Digitales Erbe; Webdienste im Todesfall: Diese Tipps sollten Sie beachten
Digitales Erbe
Mit dem eigenen Nachlass beschäftigen sich die
meisten nur ungern. Doch das Auseinandersetzen mit dem eigenen Tod und
den Folgen ist gerade beim digitalen Erbe alternativlos, wenn man seinen
Angehörigen Probleme ersparen möchte.
Ohne Kontoinformationen oder Zugangsdaten kann
es für die Angehörigen schwer bis unmöglich werden, Zugriff auf
Internetdienste zu bekommen. Aktuelles Beispiel ist im Moment ein Fall
des deutschen Bundesgerichtshofs: Am vergangenen Donnerstag entschied
der besagte BGH bezüglich des gesperrten Nutzerkontos eines toten
Mädchens. Die Eltern kämpften seit Jahren um den Zugang zu dem Account
ihrer verstorbenen Tochter.
Doch wie sorgt man digital richtig vor? Diese Tipps helfen:
Papierform: Beim digitalen Erbe ist es zunächst wichtig, alle
Internetkonten sowie Zugänge zu erfassen und für Angehörige zu
hinterlegen. Das geht zum Beispiel ganz klassisch auf Papier. Man
schreibt einfach alle Konten mit Benutzernamen und Passwörtern auf,
verwahrt die Liste in einem Couvert an einem sicheren Ort und
aktualisiert die Liste regelmässig.
Passwortmanager: Es geht aber auch ein bisschen moderner, zum
Beispiel mit Passwortmanagern. Die Programme speichern beliebig viele
Zugangsdaten zentral und verschlüsselt. Man muss sich nur noch ein
Passwort merken, das sogenannte Masterpasswort. Der kostenlose und freie
Passwortmanager KeePass etwa
läuft auch ohne Installation, sodass man ihn auf einem USB-Stick nutzen
oder eine Kopie auf einem Speicherstick hinterlegen kann. In diesem
Fall müssen dann Speicherstick und Masterpasswort hinterlegt werden.
Auch hier sind regelmässige Aktualisierungen wichtig
Vertrauensperson: Beim digitalen Nachlass stellt sich die Frage,
wer dann für die Liste oder den USB-Speicherstick und das Masterpasswort
zuständig ist. Unabdingbar in diesem Zusammenhang ist es, schon zu
Lebzeiten eine Vertrauensperson zu benennen, die sich nach dem Tod um
die Rechte und Pflichten aus Verträgen mit Internetdiensten kümmert. Ein
Musterformular für eine entsprechende Vollmacht gibt es zum Beispiel hier.
Ganz wichtig: Die Vollmacht muss handschriftlich verfasst, mit Datum
versehen, unterschrieben und mit dem Hinweis versehen sein, dass sie
über den Tod hinaus gilt
Anweisungen festhalten: Ob die Vertrauensperson mit den Daten
machen kann, was sie will, hängt davon ab, was man zu Lebzeiten
festgelegt hat. Die Verbraucherschützer raten, etwa gleich in der Liste
mit den gesammelten Accounts zu vermerken, was die Vertrauensperson
genau mit den diversen Konten, Daten oder auch Fotos im Netz nach dem
Ableben tun soll – sie etwa löschen oder auch Profile in den
Gedenkzustand versetzen, wie es zum Beispiel bei Facebook möglich ist.
Wer sich für einen Passwortmanager entschieden hat, gibt solche
Anweisungen am besten direkt in der Vollmacht
Daten auf Geräten: Teil der Vollmacht oder der Liste sollte
ebenfalls sein, was mit Daten auf den eigenen Geräten geschieht. Man
legt also am besten fest, was mit Rechner, Smartphone, Tablet und Co.
sowie den darauf gespeicherten Daten passieren soll
Dienstleister: Inzwischen
gibt es zwar auch Dienstleister, die digitale Nachlässe kommerziell
verwalten. Von solchen Unternehmen raten die Verbraucherschützer aber
eher ab. Ihre Sicherheit und damit die Vertrauenswürdigkeit lasse sich
nur schwer beurteilen. In keinem Fall sollte man einem Unternehmen
Passwörter anvertrauen. Solche Anbieter sind beispielsweise Digitales Vermächtnis oder SecureSafe