Lezzgo
Lezzgo
kann für Fahrten in der ganzen Schweiz verwendet werden. Man hinterlegt
ein Bezahlmittel wie die Kreditkarte und checkt sich vor Antritt der
Fahrt mittels Klick in der App ein. Nach der Fahrt loggt man sich
mittels Klick wieder aus. Die von den Nutzern tatsächlich zurückgelegte
Strecke wird per GPS-Steuerung erfasst. Am Ende des Tages berechnet die
App den günstigsten Preis für diese Strecke und belastet ihn automatisch
auf das hinterlegte Zahlungsmittel. Aktuell befindet sich Lezzgo in
einer Markttestphase, welche bis Sommer 2019 dauert. Lezzgo wurde von
der BLS lanciert. Die kostenlose App gibts für Android und iOS. Für die Registrierung benötigt man etwas Zeit; sie ist allerdings gut erläutert. Um ein Ticket zu lösen (Check-in), tippt man im unteren Bereich auf das Bleistift-Symbol.
Bei uns zeigte die App eine Liste der favorisierten Stationen an. Es
lässt sich aber natürlich auch nach einer Haltestelle suchen. Danach
wischt man den Regler ganz unten nach rechts, um die (Ticket-)Reise zu
starten. Um den Vorgang abzuschliessen, wischt man bei der Ankunft den
Regler wieder nach links. In der Menü-Übersicht kann man eine Erinnerung für die Abmeldung einrichten (Regler antippen = On) und Verbund-Abos sowie den SwissPass einfach hinterlegen. Leider war der Zürcher Verkehrsverbund ZVV nicht unter den aufgelisteten Verbund-Abos. Allerdings: Seit September kann dieser im SwissPass hinterlegt werden. Somit erkannte Lezzgo diesen bei der Hinterlegung des SwissPass ebenfalls. | ||
Berücksichtigt werden: GA, Halbtax, Tageskarten und Verbund-Abos. Mit letzterem kann man Anschlussbillete lösen. Aktuell sind folgende Verbunde berücksichtigt: Arcobaleno, A-Welle, Frimobil, Libero, Mobilis, Onde Verte, Ostwind, Passepartout, TNW, ZVV (via SwissPass). Zudem kann man Tickets für die 1. Klasse lösen. Hierzu muss man vor dem Check-in einfach auf 1. Klasse tippen. Nicht möglich ist es zur Zeit, Tickets für Mitreisende, Velos oder Hunde zu lösen. Des Weiteren können keine Spartickets, Nachtzuschläge oder Moonliner-Fahrten ausgestellt werden. Auch Citytickets oder Schiffsfahrten sind ausgenommen. |